Felix Neumann hat in seinem Blog „Artikel-91“ ein Interview mit Jonathan Berschauer zum Thema Digitale Nachhaltigkeit veröffentlicht.
Dabei geht es nicht nur um die Geschichte und Entwicklung hinter Digitaler Nachhaltigkeit, sondern auch um aktuelle Fragen in Bezug auf sogenannte „KI“, theologische Fragen u.a. in Bezug auf Urheberrecht und Eigentum, sowie die institutionelle Förderung von digitaler Nachhaltigkeit.
Das Projekt „Artikel-91“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Berichterstattung über kirchlichen Datenschutz. Felix Neumann ist Journalist und arbeitet unter anderem als Redakteur bei katholisch.de.
Hier geht es weiter zum Artikel auf Artikel91.eu:
https://artikel91.eu/2024/07/04/digitale-nachhaltigkeit-ist-nicht-nur-konservation-sondern-empowerment/
Kategorie: Allgemein
(Pressemitteilung des KSI Siegburg, den 30. April 2024)
Siegburg. Dass unser ökonomisches und gesellschaftliches Handeln immer auch eine globale Dimension hat und mit Blick auf nachfolgende Generationen gestaltet werden sollte, ist ein wesentliches Element des Prinzips der Nachhaltigkeit. Doch was genau bedeutet dies für die digitale Welt? Das Katholisch-Soziale Institut (KSI) bekennt sich im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung zur Digitalen Nachhaltigkeit. Nun wurde es dafür ausgezeichnet.
Nachhaltig in der digitalen Welt heißt, dass die digitalen Güter von möglichst vielen Menschen mit möglichst wenig Einschränkungen genutzt werden können. Und wenn Kirche für soziale Gerechtigkeit und Freiheit eintritt, sollte das auch für den Bereich des Digitalen gelten. Der Verein „Linux User im Bereich der Kirchen“, kurz LUKi e. V. setzt sich dafür ein, dass Menschen in Kirche und Staat ihre weltweite Verantwortung in der digitalen Welt wahrnehmen. Das KSI hat sich diesen Prinzipien verpflichtet und erhielt am 29.04.2024 aus der Hand von Jonathan Berschauer das Zertifikat in Bronze.
„Es hat mich sehr gefreut, dass ich heute das Bronze-Zertifikat „Digitale Nachhaltigkeit“ an das Katholisch-Soziale Institut (KSI) übergeben konnte. Das KSI gehört damit zu den ersten Institutionen, die diese Zertifikatsstufe erreicht haben. Es übernimmt damit eine Vorreiterrolle im Bereich der institutionellen Auseinandersetzung mit dem Thema der Digitalen Nachhaltigkeit. Angesichts der langen Tradition der auf der katholischen Soziallehre basierenden Bildungsarbeit am KSI kommt mit dem Thema der Digitalen Nachhaltigkeit ein ethischer Baustein hinzu, der sehr gut in das bestehende Portfolio des KSI passt“, so Jonathan Berschauer, Projektleiter „Digitale Nachhaltigkeit“ am LUKi e.V.
KSI-Direktor Prof. Ralph Bergold wies auf die Bedeutung dieser Auszeichnung für das Institut und darüber hinaus hin: „Wir möchten mit dazu beitragen, ein Bewusstsein für dieses Thema zu entwickeln. Hier geht es im Kern um das christliche Grundprinzip der Weitergabe und Teilhabe.“ Denn, wie LUKi Digitale Nachhaltigkeit definiert: digitale Güter sollen weitergegeben werden, alle Menschen sollen Zugang zu Software und Wissen erhalten. Das bedeutet u. a. auch eine Algorithmus-Transparenz und die Förderung quelloffener Software wie Linux, Libre Office etc. Digitale Nachhaltigkeit wird damit zum Schlüssel für eine weltweite soziale Gerechtigkeit und die Freiheitsrechte aller Menschen.
Über das Projekt „Digitale Nachhaltigkeit“
Das Projekt „Digitale Nachhaltgkeit“, am gemeinnützigen LUKi e.V. angesiedelt, beschäftigt sich seit 2015 mit der Frage, wie Digitale Nachhaltigkeit einfach verständlich erklärt und individuell und organisatorisch umgesetzt werden kann. Digitale Nachhaltigkeit setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, wie digitale Ressourcen unter sozialethischen Gesichtspunkten (u.a. der Personalität, Solidarität, Subsidiarität) gestaltet werden können, sodass zum Beispiel der Nutzen für die Gesellschaft maximiert wird.
Seit 2021 bietet das Projekt auch eine gestufte Zertifizierung an, die Organisationen helfen soll, sich mit dem Thema „Digitale Nachhaltigkeit“ gezielt auseinanderzusetzen. Die Stufe Bronze setzt dabei bei einer ausgearbeiteten Selbstverpflichtungserklärung an.
Auf welchen christlichen Grundwerten beruhen die Forderungen der Digitalen Nachhaltigkeit?
In der christlichen Soziallehre (folgend wird dieser Begriff verwandt, auch wenn die Inhalte vor allem in der katholischen Soziallehre anzutreffen sind) werden verschiedene Grundprinzipien genannt, die als ethische Wertmaßstäbe und -pfeiler fungieren können.
Als erstes sei hier das Personalitätsprinzip genannt – also die Unverfügbarkeit (und theologisch: Gottesebenbildlichkeit) des Menschen. Daneben werden die Sozialprinzipien Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität (1931 von Papst Pius XI. in „Quadragesimo anno“ eingeführt) formuliert.
Weitere genannte Prinzipien, die jedoch oft Überschneidungen / Unterprinzipien der bisher genannten Prinzipien sind, sind: Freiheit (~ Personalitätsprinzip), Gerechtigkeit (~ Gemeinwohlprinzip), Option für die Armen (~ Solidaritätsprinzip) und das Prinzip der Nachhaltigkeit bzw. Retinität (von lat. rete = Netz, vom Sozialethiker Wilhelm Korff vorgeschlagen als Gesamtvernetzung auch der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung – ebenfalls ggf. als Teil des Gemeinwohl/Solidaritätsprinzips).
Folgend soll es um weitere und engere Verständnisse von Digitaler Nachhaltigkeit gehen:
Kreis 1
Im engsten Sinne betrachtet die Digitale Nachhaltigkeit den Bereich der digitalen Güter (also digital repräsentierte Güter wie Software, Daten, Texte, Bilder etc.) im Horizont eines Nachhaltigkeitsbegriffes, wie wir ihn ganz zu Beginn der Nachhaltigkeitsdiskussion im 18. Jahrhundert haben: Wie können natürliche Ressourcen (Bäume) so genutzt werden, damit sie zukünftigen Generationen in mindestens gleichem Maße zur Verfügung stehen?
Für den Bereich der digitalen Güter kann man hier an Dinge wie eine digitale Langzeitspeicherung denken. Dies ist in dem Sinne richtig, dass hier wertvolle Ressourcen (vor allem Daten) konserviert werden und somit nachfolgenden Generationen, wie ein konserviertes Buch, zur Verfügung stehen. Sie werden jedoch nicht genutzt und können ggf. durch sich ändernde Rahmenbedingungen auch nicht (mehr) genutzt werden (z.B. Datenformate sind nicht mehr lesbar / schreibbar; Kompiler können Quellcode nicht mehr übersetzen, Software-Bibliotheken können aufgrund veränderter Schnittstellen / Funktionalitäten nicht mehr genutzt werden etc. pp.).
Bei digitalen Gütern ist deshalb eine permanente Nutzung und Weiterentwicklung wichtig. Sobald digitale Güter „unternutzt“ werden ( Leonhard Dobusch/Sigrid Quack: Auf dem Weg zu einer Wissensallmende?, in: APuZ 28-30 (2011), S. 41–46, hier S. 41. ), kann es sein, dass sie für die Zukunft verloren gehen bzw. unbrauchbar werden.
Um diesen ersten, sehr engen und damit unvollständigen Schritt von Digitaler Nachhaltigkeit zu realisieren, braucht es bspw. verteilte Standorte (für die Datenspeicherung), semantische Daten (damit Daten maschinell verarbeitet werden können), transparente Strukturen (offener Quellcode, Formate etc.) und in mehreren Aspekten dezentral aufgestellte Rahmenbedingungen (geteiltes Wissen bei den Nutzern/Entwicklern, breit aufgestellte Finanzierung und großflächige Partizipationsstrukturen). Diese Bestandteile können dazu beitragen, dass das digitale Gut, als reine Ressource verstanden, erhalten / nutzbar bleibt und nicht bspw. durch den Ausfall einzelner Teilnehmer verloren geht / unbrauchbar wird.
Im Hinblick auf das sozialethische Grundprinzip der Subsidiarität ist mit einer möglichst breiten und dezentralen Verteilung ein erster Schritt getan. Die Grundprinzipien des Gemeinwohls und der Solidarität sind jedoch nur anfanghaft verwirklicht.
Kreis 2
Während es beim ersten Schritt vor allem um die Erhaltung des digitalen Gutes geht, wird das Prinzip des Gemeinwohl und der Gerechtigkeit mehr erfüllt, wenn man den Nutzen für die Gesellschaft in den Blick nimmt. Güter existieren ja nicht nur für sich selbst, sondern immer für bestimmte Menschen. Um also den Nutzen zu erhöhen, können freie Lizenzen ohne Copyleft (bspw. BSD, MIT etc.) ein erster Schritt sein. Lizenzen ohne Copyleft können jedoch dazu führen, dass digitale Güter privatisiert werden und somit der Gesellschaft entzogen werden – und damit tendenziell auch wieder unternutzt werden und damit verloren gehen. Besser sind deshalb Copyleft-Lizenzen (wie die (A)GPL, manche Creative-Commons-Lizenzen), die den Lizenznehmer verpflichten, Weiterentwicklungen ebenfalls wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Diese Coplyleft-Lizenzen unterstützen das Gemeinwohlprinzip (die Erfüllung verschiedener Aspekte von Gerechtigkeit), da die Privatisierung von Gütern ungerecht gegenüber den vorher beitragenden Mit-Schaffern wäre. Diese haben in aller Regel ihren Beitrag ja auch nur veröffentlicht, weil sie sich für eine gemeinschaftliche Weiterentwicklung einsetzen (verbunden mit altruistischen oder auch wirtschaftlichen Motiven).
Noch im Bereich der Gerechtigkeitsdiskussion befindet sich auch ein Aspekt von digitalen Gütern, der sich stark von analogen Gütern unterscheidet: Die Rechtmäßigkeit von Eigentum. In der analogen Welt ist (nach Thomas von Aquin etc.) Eigentum nur deshalb rechtmäßig / gerecht, weil es die Zerstörung des Gutes verhindert bzw. weil es eine Aufwandsentschädigung für Materialkosten und Arbeitszeit ermöglicht. Da im digitalen Bereich ein Gut nicht abgenutzt werden kann und zudem eine Vervielfältigung praktisch nichts kostet (die Grenzkosten tendieren hin zu Null), verschiebt sich die Argumentationslast hin zum Eigentümer eines digitalen Gutes, der ein Gut anderen vorenthält, obwohl es ihn nichts kosten würde, das Gut zu vervielfältigen (auf den Aspekt der Ersterstellungs-Kosten soll an anderer Stelle eingegangen werden).
In dieser Richtung ist auch das Prinzip der Solidarität anzutreffen – prägnant in der „Option für die Armen“ formuliert. Hier öffnen sich die Aspekte unterhalb des Prinzips der Subsidiarität, vor allem die verschiedenen Formen von Dezentralität, bei der es anfänglich nur um die Erhaltung des digitalen Gutes ging, hin auf eine wirkliche Partizipation auch der Armen und Schwachen.
Es geht also darum, dass digitale Güter auch in ihren z. B. rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass schlechter gestellte Menschen nicht nur diese nutzen können (z. B. digitale Texte, Bilder etc.), sondern das digitale Güter z. B. durch freie Lizenzen auch eine wirkliche Befähigung, Selbstermächtigung, eine Teilhabe am wirtschaftlichen Kreislauf ermöglichen.
Kreis 3
Bisher wurde nur auf die sozialethischen Aspekte des digitalen Gutes selbst geschaut und auf die möglichen Auswirkungen auf das Gemeinwohl, die Solidarität und die Subsidiarität. Da es bei Nachhaltigkeit vor allem um (inter- und intragenerationale) Gerechtigkeit sowie Solidarität und Gemeinwohl geht, soll noch ein weiterer Blick auf weitere Aspekte versucht werden:
- Prinzip der Retinität: Retinität kann zum einen die Vernetzung zwischen sozialen, ökologischen und ökonomischen Erfordernissen bedeuten (Veith, 2004a), es kann damit aber auch die Vernetzung des Menschen im Hinblick auf die außerhumane Natur gemeint sein, sozusagen als Gegenstück/Erweiterung des Prinzips der Solidarität.
Auf den ersten Bereich wurde bereits an anderer Stelle eingegangen. Der zweite Aspekt der Retinität schlägt den Bogen zur analogen Nachhaltigkeit und zur Natur. Digital nachhaltig kann etwas im Vollsinn nur sein, wenn auch die Natur beachtet wird. So sollte z. B. weniger Ressourcennutzung/-verschwendung (Cobalt-Nutzung, Energiegewinnung/-nutzung etc.), weniger Naturbelastung (Kühlung von Rechenzentren durch Flüsse etc.) vorkommen. - Prinzip der Personalität: Eigentlich dienen alle Sozialprinzipien dem Personalitätsprinzip, weshalb sich an diesem Beispiel zeigt, dass die „Kreise“ von Digitaler Nachhaltigkeit nichts mit wichtig/weniger-wichtig zu tun haben. Ein Beispiel für den Bereich der Personalität ist der Datenschutz. In Deutschland und Europa hat sich hier der Begriff der informationellen Selbstbestimmung etabliert (hier geht es um das Prinzip der Freiheit / der freien Entfaltung der Persönlichkeit / individuelle Handlungsfreiheit und auch um das Sozialprinzip des Gemeinwohls, da das Gemeinwohl die freie Mitwirkung des Individuums bedarf). Da personenbezogene Daten in einer digitalen Welt unmittelbar mit der Person zusammenhängen, die jeweilige natürliche Person repräsentieren, können und sollten personenbezogene Daten z. B. nicht eigentumsfähig sein. Sie dürfen also – genauso wenig wie menschliche Organe und der Mensch an sich – verkauft und gehandelt werden. Auch der „Besitz“ von personenbezogenene Daten durch andere Personen ist äußerst problematisch. Dateneigentum könnte schnell in eine sogenannte „Leibeigenschaft 2.0“ führen.
Aus diesem Grund sind digitale Güter im weiteren Sinne nur dann nachhaltig, wenn sie u. a. auch das Prinzip der Personalität unterstützen. Beispiele wären die Datensparsamkeit und der Datenschutz von personenbezogenen Daten, aber z. B. auch die Anpassbarkeit von Filtern und die Transparenz von Algorithmen, um nicht / möglichst wenig die Handlungsfreiheit des Menschen zu beeinträchtigen. Erst wenn ein Mensch sein Handeln kontrollieren kann — z.B. durch transparente Software und Algorithmen, die als Werkzeuge des Menschen seine Handlungen und das Ergebnis seiner Handlung beeinflussen –, und er nicht durch externe Akteure beeinflusst wird — personenbezogene Daten ermöglichen Macht über die jeweilige Person –, erlebt er sich als autonomer und freier Mensch.
Definition
„Digitale Ressourcen werden dann nachhaltig verwaltet, wenn ihr Nutzen für die Gesellschaft maximiert wird, sodass die digitalen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen gleichermaßen erfüllt werden. Der gesellschaftliche Nutzen ist dann maximal, wenn die digitalen Ressourcen der größten Anzahl von Menschen zugänglich und mit einem Minimum an technischen, rechtlichen und sozialen Restriktionen wiederverwendbar sind. Digitale Ressourcen sind Wissen und kulturelle Artefakte digital repräsentiert als Text, Bild, Audio, Video oder Software.“ (angelehnt an Marcus Dapp)
Dies ist eine sehr abstrakte Definition von Digitaler Nachhaltigkeit. Um zu erklären, was Digitale Nachhaltigkeit ist, schauen wir uns zunächst die einzelnen Begriffe an.
Was bedeutet „Nachhaltigkeit“?
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird das erste Mal im 18. Jahrhundert im Zusammenhang mit einer auf Dauer ertragreichen Forstwirtschaft verwendet.
Dort beschreibt Hans Carl von Carlowitz, wie Bäume als natürliche Ressourcen so genutzt werden, dass sie auch nachfolgenden Generationen in mindestens gleicher Anzahl zur Verfügung stehen.
Nachhaltigkeit bedeutet somit, dass etwas so gestaltet ist, dass die Bedürfnisse der zukünftigen Generationen ebenso wie die der jetzigen Generation erfüllt werden können.
Das schließt mit ein, dass nicht nur gleiche Möglichkeiten zwischen Generationen, sondern auch innerhalb einer Generation bestehen und diese Möglichkeiten gesteigert werden (vgl. Brundtland-Bericht 1987, Nummern 1, 3, 15).
Bei dem Begriff Nachhaltigkeit geht es also vor allem um Gerechtigkeit und Freiheit.
Zum einen geht es um Gerechtigkeit zeitlich zwischen Generationen und örtlich global innerhalb einer Generation.
Zum anderen geht es um Freiheit, die nur gelebt werden kann, wenn Menschen an Gütern teilhaben können.
Dabei haben die Interessen eines Einzelnen dort ihre Grenzen, wo das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt wird.
Um die Aspekte von Nachhaltigkeit besser zu verstehen, werden oft drei Säulen der Nachhaltigkeit definiert:
die ökologische, die ökonomische und die soziale Säule von Nachhaltigkeit.
ökologische Dimension von Nachhaltigkeit
Bei der ökologischen Dimension von Nachhaltigkeit geht es darum, natürliche Ressourcen möglichst effizient zu nutzen und sie nicht zu zerstören.
ökonomische Dimension von Nachhaltigkeit
Bei der ökonomischen Dimension geht es darum, dass durch das Wirtschaften die natürlichen Ressourcen wachsen können und dauerhafte und langfristige Erträge möglich sind.
soziale Dimension von Nachhaltigkeit
Die soziale Dimension spricht schließlich von der sozialen Gerechtigkeit.
Diese umschließt die jetzige und die zukünftige Weltbevölkerung.
Alle Menschen sollen möglichst gute Bedingungen haben, um sich zu verwirklichen.
Was meint hier „digital“?
„Digital“ meint, kompliziert ausgedrückt, die Darstellung eines Gegenstandes durch ein zeit- und wertdiskretes Signal.
Ein digitaler Gegenstand ist damit nicht materiell – wie z. B. ein mit Text bedrucktes Papier –, sondern immateriell.
Ein Text wird so z. B. in Form von zahlreichen Nullen und Einsen dargestellt.
/ Fast alle kulturellen Artefakte wie Texte, Bilder und Musik können digital repräsentiert werden.
analoge und digitale Güter
Im Kontext von Digitaler Nachhaltigkeit ist vor allem das immaterielle Wesen digitaler Güter wichtig.
Während analoge bzw. materielle Güter nur einmal gleichzeitig genutzt werden können und eine Vervielfältigung Kosten erzeugt …
… führt das immateriell Wesen digitaler Güter im Gegensatz zu materiellen Dingen dazu, dass Digitales ohne Verlust von mehreren Menschen gleichzeitig genutzt werden kann.
Darüber hinaus kann es fast ohne Kosten vervielfältigt werden.
Aus diesem Grund werden digitale Güter im Gegensatz zu Konsumgütern manchmal auch als Partizipationsgüter bezeichnet (vgl. Uli Zappe).
Beides zusammen
Mit den beiden Begriffen „Nachhaltigkeit“ und „Digitalität“ wird nun deutlich, was Digitale Nachhaltigkeit meint: Digital repräsentiertes Wissen und Kulturartefakte sollte so genutzt werden, dass sie möglichst alle Menschen – ob heute oder morgen – nutzen können.
Um dies an den drei Säulen der Nachhaltigkeit zu verdeutlichen kann gesagt werden, dass …
- etwas ökologisch-digital-nachhaltig ist, wenn immaterielle Ressourcen, wie digital repräsentierte Bilder, Texte, Musik und Software, möglichst effizient, das heißt mit möglichst wenig Kosten pro Nutzung, genutzt und wiederverwendet werden können (Alle von der Free Software Foundation als kompatibel erachteten Lizenzen ermöglichen eine möglichst effiziente Nutzung digitaler Ressourcen).
Damit werden digitale Güter nicht unternutzt und gehen nicht verloren oder werden vergessen.
- etwas ökonomisch-digital-nachhaltig ist, wenn Wirtschaftsmodelle verwendet werden, die ermöglichen, dass digitale Ressourcen (wie Software) wachsen und sich vermehren können.
Dies schließt unter anderem die Nutzung eines sogenannten Copylefts ein, damit freies Wissen und freie Kulturgüter nicht unfrei werden können.
Es geht also um einen dauerhaften und langfristigen Ertrag dieser digitalen Güter für die ganze Gesellschaft und nicht um eine Privatisierung von Gütern.
Damit bleibt dauerhaft für alle Menschen die Möglichkeit des (digitalen) kulturellen Austausches und die damit verbundene die individuelle Selbstentfaltung und das gegenseitige Mitteilen gesichert.
- etwas sozial-digital-nachhaltig ist, wenn die soziale Gerechtigkeit mitgedacht ist – zwischen verschiedenen Generationen und zwischen allen Menschen einer Generation.
Alle Menschen auf der ganzen Welt sollen möglichst gute Bedingungen haben, um sich verwirklichen und an der digitalen Welt teilhaben zu können.